Einwohnerdienste

Ansprechperson

Marianne Thürlemann
Leiterin Einwohnerdienste
071 422 54 80
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Käthi Hertach
Mitarbeiterin Einwohnerdienste
071 420 00 68
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Dienstleistungen Einwohnerdienste

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Identitätskarten müssen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bestellt werden. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.

Minderjährige müssen von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist es nicht beiden Elternteilen möglich persönlich zu erscheinen, wird die ausgefüllte Einwilligungserklärung mit den Unterschriften von beiden sorgeberechtigten Elternteilen benötigt. Zusätzlich zur unterschriebenen Einwilligungserklärung ist eine Kopie eines gültigen Ausweises einzureichen.

Auch bei umfassender Beistandschaft (ehemals Vormundschaft) ist die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie einzureichen.

Bei unverheirateten/getrenntlebenden/geschiedenen Eltern ist ebenfalls die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie sowie zusätzlich der Nachweis der elterlichen Sorge einzureichen.

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