Bestattungsamt

Ansprechperson

Marianne Thürlemann
Leiterin Bestattungsamt
071 420 00 68
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Für Todesfälle während Feiertagen wählen Sie folgende Nummer: 079 229 23 62

Der Tod eines Angehörigen oder nahe stehenden Menschen ist sehr schmerzlich und führt in der ersten Phase bei den Hinterbliebenen oft zu einem Schock. Trotzdem müssen innert kurzer Zeit die mit diesem Ereignis verbundenen Formalitäten erledigt werden. Wir wissen um diese ausserordentliche Belastung und versuchen deshalb, Ihnen neben der Erfüllung unseres amtlichen Auftrages auch beratend zur Seite zu stehen. Wir informieren Sie gerne über die weiteren Schritte, wie z.B. die Publikation des Todesfalles und den Ablauf der Trauerfeier.

Der nachstehende Leitfaden gibt Ihnen Auskunft über die Einzelheiten und die Abwicklung der Organisation einer Bestattung. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Leitfaden für Angehörige bei einem Todesfall

Tod zu Hause

Der herbeigerufene Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Mit der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein muss der Tod von einem Angehörigen oder einer beim Tod zugegen gewesenen Person beim Bestattungsamt der Sterbegemeinde angezeigt werden.

Wir veranlassen danach die Einsargung und die Überführung des Leichnams und informieren Sie über die möglichen Bestattungsarten und die Bestattungsfristen. Die Bestattung kann frühestens nach 48 Stunden und muss in der Regel innerhalb von 5 Tagen (120 Stunden) nach Eintritt des Todes erfolgen.

Die Aufbahrungsräume der Friedhofgebäude sind abgeschlossen. Sie erhalten von der Friedhofverwaltung am Ort des Friedhofs einen Schlüssel, welchen Sie nach der Trauerfeier dem Bestattungspersonal zurückgeben können.

Tod in einem Heim oder Spital

Ist der Tod in einem Heim oder in einem Spital eingetreten, können verschiedene Fragen mit der Heim- oder Spitalverwaltung geklärt werden. Beim Tod im Spital erfolgt die Anzeige an das Zivilstandsamt der Sterbegemeinde durch die Spitalverwaltung schriftlich; beim Tod in einem Heimje nach Heimpraxis schriftlich durch die Heimverwaltung oder persönlich durch die Angehörigen.

In jedem Fall ist für die Organisation der Bestattung betreffend Bestattungsart, -fristen und -datum das Bestattungsamt der Wohngemeinde zuständig.

Trauerfeier

Der Zeitpunkt der Trauerfeier/Bestattung wird mit dem zuständigen Pfarramt im Rahmen der gesetzlichen Fristen vereinbart, in Absprache mit dem Bestattungsamt der Wohn- bzw. Bestattungsgemeinde. Es ist dies für die

Kath. Bischofszell und Sitterdorf
Pfr. Baumgartner Christoph, Schottengasse 7, 9220 Bischofszell 071 420 97 67

Kath. Sulgen
Gemeindeleiter Kohlbrenner Martin, Rebbergstrasse 14, 8583 Sulgen, 071 640 00 84

Evang. Bischofszell
Pfr. Wellauer Paul, Alte Niederbürerstrasse 6, 9220 Bischofszell, 071 422 15 45

Evang. Sitterdorf
Pfr. Regine und Johannes Hug, Ebnetweg 12, 8589 Sitterdorf, 071 422 13 66

Evang. Sulgen
Pfr. Sachweh Frank, Kirchstrasse 24, 8583 Sulgen, 071 642 30 52

Weitere Vorkehrungen

  • Todesanzeigen aufgeben und gegebenenfalls Trauerzirkulare drucken lassen
  • Sargbouquet oder Blumen bestellen
  • Adressliste für den Versand der Trauerzirkulare erstellen
  • Liste der Trauergäste zusammenstellen (Angehörige, Verwandte, Freunde,
  • Arbeitgeber/Arbeitskollegen, Jahrgänger, Vereinsvertreter, usw.)
  • Gasthaus für Traueressen reservieren
  • Lebenslauf für die Trauerfeier erstellen gemäss Absprache mit dem Pfarrer.

Nach der Bestattung zu erledigen

  • Danksagung formulieren und publizieren
  • Versicherungen (Krankenkasse, Rente, Pensionskasse, Privatversicherungen) informieren
  • Gegebenfalls mit dem Pfarramt Jahrzeitmesse festlegen
  • Grabunterhalt regeln
  • Grabmal bestimmen. Die Vorschriften betreffend Gestaltung und Ausführung von Grabmälern sind im örtlichen Friedhofreglement umschrieben. Bei Erdbestattungen ist das Setzen des Grabmals frühestens nach 6 Monaten und nach Rücksprache mit dem Bestattungsamt möglich.
  • Amtliche Todesurkunden für Versicherungen usw. können beim Zivilstandsamt des Sterbeortes bezogen werden.

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